Webdesign-Ratgeber

Barrierefreie Website (BFSG)

Seit Mitte 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien digitalen Angeboten. Was das für Ihre Website bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie es umsetzen.

1 Min Lesezeit Website · SEO · GEO Von ADVEMA
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Wen das BFSG betrifft

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Verbrauchern digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, Onlineshops etwa, Buchungsstrecken oder Kundenkonten. Für Kleinstunternehmen gibt es in Teilen Ausnahmen. Wo Ihr Betrieb genau steht, klärt am besten ein Blick auf den konkreten Fall.

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Was barrierefrei konkret heißt

Als Maßstab dienen die WCAG. In der Praxis heißt das: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alt-Texte, eine klare Struktur und Formulare mit richtig verknüpften Labels. Der schöne Nebeneffekt, vieles davon hilft gleichzeitig dem Ranking und macht die Seite für alle angenehmer.

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Pragmatisch umsetzen

Barrierefreiheit ist kein Alles-oder-nichts. Wir schauen uns Ihre Seite an, holen zuerst die Punkte mit der größten Wirkung nach vorne und arbeiten uns von dort aus weiter. Bei neuen Websites bauen wir sie gleich von Anfang an mit ein. Das ist ohnehin der günstigere Weg.

FAQ

Häufige Fragen.

Ist meine Website vom BFSG betroffen?
Das hängt von Ihrem Angebot ab. Reine Info-Seiten kleiner Betriebe sind oft weniger betroffen als Shops oder Buchungssysteme. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und nennen die nötigen Schritte. (Keine Rechtsberatung.)
Verbessert Barrierefreiheit auch das Ranking?
Ja, indirekt: Viele Maßnahmen (Struktur, Alt-Texte, Tempo, Bedienbarkeit) sind zugleich gute SEO und verbessern das Nutzererlebnis.
Können bestehende Seiten nachgerüstet werden?
Oft ja. Wir analysieren die Schwachstellen und beheben sie gezielt, bei sehr veralteten Seiten kann ein Relaunch sinnvoller sein.
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