Barrierefreie Website (BFSG)
Seit Mitte 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien digitalen Angeboten. Was das für Ihre Website bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie es umsetzen.
Seit Mitte 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien digitalen Angeboten. Was das für Ihre Website bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie es umsetzen.
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Verbrauchern digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, Onlineshops etwa, Buchungsstrecken oder Kundenkonten. Für Kleinstunternehmen gibt es in Teilen Ausnahmen. Wo Ihr Betrieb genau steht, klärt am besten ein Blick auf den konkreten Fall.
Als Maßstab dienen die WCAG. In der Praxis heißt das: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alt-Texte, eine klare Struktur und Formulare mit richtig verknüpften Labels. Der schöne Nebeneffekt, vieles davon hilft gleichzeitig dem Ranking und macht die Seite für alle angenehmer.
Barrierefreiheit ist kein Alles-oder-nichts. Wir schauen uns Ihre Seite an, holen zuerst die Punkte mit der größten Wirkung nach vorne und arbeiten uns von dort aus weiter. Bei neuen Websites bauen wir sie gleich von Anfang an mit ein. Das ist ohnehin der günstigere Weg.
Ein paar kurze Fragen, danach melden wir uns mit einem passenden Vorschlag. In der Regel innerhalb eines Werktags.
Erstes Gespräch kostenlos und unverbindlich. Kein Auftrag, kein Risiko.